LASTEN HEBEN & TRAGEN AM ARBEITSPLATZ:
OBERGRENZEN FÜR MITARBEITER

WIEVIEL GEWICHT DARF EIN MITARBEITER HEBEN?

Heben, Tragen und Halten von Lasten am Arbeitsplatz setzt Arbeitskräfte einer hohen körperlichen Belastung aus. Die Lastenhandhabungsverordnung regelt die Verpflichtungen von Arbeitgebern und die Rechte von Mitarbeitern. Grenzwerte enthält sie allerdings nicht. Welche Gewichte dürfen Mitarbeiter in der Praxis bei ihrer Arbeit heben? Wir erklären in unserem Blogartikel, worauf es beim Umgang mit Lasten in der Praxis ankommt und welche Höchstwerte es gibt.

Bei Hovmand entwickeln und implementieren wir täglich Handhabungstechnik wie Hebelifte und Hebezeuge. Deshalb sind wir ständig in Umgebungen unterwegs, in denen viel gehoben wird. Vor allem in Produktion und Logistik treffen wir immer wieder auf Prozesse, bei denen manuell schwere Lasten befördert werden. Auch viele leichtere Gebinde oder Packstücke am Tag laufen auf ein hohes Gesamtgewicht hinaus. Auf die Belastung von Mitarbeitern zu achten, ist nicht nur mit Blick auf deren Gesundheit und Arbeitssicherheitsbestimmungen sinnvoll. Auch die mit Krankmeldungen verbundenen Kosten können damit reduziert werden.

 

LASTENHANDHABUNGSVERORDNUNG: GESUNDHEITSSCHUTZ FÜR MITARBEITER – ABER WIE GENAU?

Die Lastenhandhabungsverordnung setzt die entsprechenden EU-Richtlinien in Bezug auf den Gesundheitsschutz von Beschäftigten in Deutschland um. Sie gilt für die manuelle Handhabung von Lasten, die für Arbeitnehmer eine Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit mit sich bringen kann. Manuell wird hier mit der Verwendung menschlicher Kraft definiert. Darunter fallen Heben, Absetzen, Scheiben, Ziehen, Tragen und Bewegen. Ein derartiger Einsatz des menschlichen Körpers ist in vielen Industrie- und Handwerksbetrieben Alltag. Ohne Heben, Tragen und Bewegen kein Produkt und keine Dienstleistung. §2 der LasthandhabV schreibt deshalb vor, dass der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung, wie sie aus vielen anderen Bereichen des Arbeitsschutzes bekannt ist, vorzunehmen hat. Meist übernimmt der/die Arbeitssicherheitsbeauftragte des Betriebes diese Aufgabe unter Einbeziehung der betroffenen Mitarbeiter.

In ihrem Anhang nennt die LasthandhabV diverse Merkmale, aus denen sich eine Gefährdung ergeben kann. Besonderes Augenmerk verdienen demzufolge:

  • Die Eigenschaften der zu handhabenden Last
  • Die Anforderungen der zu erfüllenden Arbeitsaufgabe
  • Die Beschaffenheit des Arbeitsplatzes und der Arbeitsumgebung

Als Ergebnis liefert die Gefährdungsbeurteilung eine Liste mit risikobehafteten Tätigkeiten und Einrichtungen von Arbeitsplätzen sowie Abläufen. Die Pflicht des Arbeitgebers besteht laut LasthandhabV nun darin, organisatorische und/oder technische Maßnahmen einzusetzen, um die beschriebenen Gefahren zu vermeiden.

Beispiele für organisatorische Maßnahmen sind:

  • Heben von schweren Lasten zu zweit
  • Verkürzung von Wegen im Prozess, sodass hohe Gewichte deutlich kürzer getragen werden müssen
  • Erlernen von ergonomisch günstigen Körperhaltungen
  • Regelmäßiger Wechsel von Tätigkeiten mit unterschiedlicher Belastung
  • Tragen geeigneter persönlicher Schutzausrüstung wie Arbeitsschuhe und Handschuhe

Unter technischen Maßnahmen versteht man unter anderem:

  • Einsatz von Hebehilfen
  • Nutzung von Fördertechnik
  • Automatisierung und Mechanisierung von Abläufen

Weitere Beispiele hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) auf ihrer Homepage veröffentlicht.

Aus der LasthandhabV §4 ergibt sich außerdem, dass Belastungen durch Heben und Tragen auch Gegenstand der regelmäßigen Sicherheitsunterweisung sein müssen, zu der Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz §12 verpflichtet ist.

 

UNTERSCHIEDLICHE BEHANDLUNG ERLAUBT: WELCHE ROLLE GESCHLECHT, ALTER UND KÖRPERLICHE FORM BEIM HEBEN VON LASTEN SPIELEN

Wann stellt das Heben und Tragen von Gewichten eine Gefahr dar? Die konkrete, messbare Antwort überlässt die Verordnung der Auslegung. Arbeitsumgebungen und Anforderungen können so unterschiedlich sein, dass eine präzise, allgemeingültige Antwort unmöglich ist. Die LasthandhabV §3 schreibt darüber hinaus vor, dass der Arbeitgeber bei der „Übertragung von Aufgaben der manuellen Handhabung von Lasten, […], die körperliche Eignung der Beschäftigten“ berücksichtigen muss. Hier ist Differenzierung also erwünscht. Geschlecht, Alter und Gesundheitszustand spielen beim Heben von Lasten eine Rolle. Schließlich sind verschiedene Menschen zu unterschiedlichen körperlichen Leistungen in der Lage. Die Einschätzung der BAUA lautet: „Lasten größer als 40 kg für Männer und 25 kg für Frauen sind jedoch grundsätzlich als Risiko einzustufen.“

Seit 1982 ergänzt eine Empfehlung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung die LasthandhabV. Die sogenannte Hettinger-Tabelle von 1982 benennt konkrete Maximallasten in Abhängigkeit von Alter, Geschlecht und Häufigkeit der Tätigkeit:

Maximale Lasten für

Gelegentliches Heben

Häufiges Heben

Frauen

Männer

Frauen

Männer

15 bis 18 Jahre

15kg

35kg

10kg

20kg

19 bis 45 Jahre

15kg

55kg

10kg

30kg

>45 Jahre

15kg

45kg

10kg

25kg

Quelle: nach Hettinger, 1982 (Empfehlung des Bundesministers für Arbeit u. Sozialordnung, veröffentlicht im Bundesarbeitsblatt 1981/11, S.96)

 

Dabei ist gelegentliches Heben mit einer Häufigkeit von seltener als zwei Mal pro Stunde definiert und häufiges Heben mit einer Häufigkeit von ab zwei Mal pro Stunde.

Darüber hinaus gilt es gemäß BAUA, die Kombination folgender Faktoren zu beachten:

  • Zeitdauer
  • Häufigkeit
  • Körperhaltung
  • Ausführungsbedingungen
  • Lastgewicht

Das bedeutet, dass auch deutlich geringere Lasten als die genannten Grenzwerte Sicherheits- und/oder Gesundheitsgefahren ausmachen können. Das einmalige Anheben eines hohen Gewichtes ist unter Umständen weniger gesundheitsschädlich als das dauernde, körperferne Halten leichter Lasten.

Die BAUA stellt zur näheren Differenzierung der Belastungsfaktoren eine Berechnungsmethode zur Verfügung. Die Bundesanstalt nähert sich mit dem Konzept der Lastwichtung einer genaueren Einschätzung der Belastung durch Heben, Halten und Tragen. Sie hat eine sogenannte Leitmerkmalmethode entwickelt, um Lastgewicht, Lastaufnahmebedingungen, Körperhaltung und Arbeitsorganisation in einem Punkteschema bewerten zu können. Die jeweiligen Faktoren werden addiert und ergeben schließlich eine grobe quantitative Beurteilung der Gefährdung. Den verschiedenen Spektren des Punkteschemas sind passende Risikobeurteilungen zugeordnet. Mit dieser Einschätzung als Ausgangspunkt kann der Arbeitgeber zielgerichtet notwendige und sinnvolle Maßnahmen einleiten.

 

ARBEITSSCHUTZ, GESUNDHEIT UND WENIGER KRANKMELDUNGEN: BELASTUNGEN REDUZIEREN LOHNT SICH

Die wesentlichste Ursache von Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems (MSE) sind laut BAUA körperliche Fehlbelastungen bei der Arbeit, insbesondere das Heben und Tragen schwerer Lasten. Die Auswirkungen sind gewaltig. Im Jahr 2016 waren MSE-Diagnosen die Ursache für knapp 25 Prozent neuer Fälle von Berufsunfähigkeit (S. 45). Über 5.000 Fälle von Berufskrankheiten wegen Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch Heben und Tragen schwerer Lasten wurden im gleichen Jahr registriert (S. 20). Gleichzeitig stehen MSE laut Berechnungen der BAUA für 17,2 Mrd. € Produktionsausfall pro Jahr und verursachen 30,5 Mrd. € Ausfall an Bruttowertschöpfung jährlich. In der BAUA-Praxis-Studie aus dem Jahr 2016 gaben 11,7 Prozent der Männer und 13,5 Prozent der Frauen auf dem Arbeitsmarkt an, dass sie sich durch Heben und Tragen schwerer Lasten bei der Arbeit belastet sahen (S. 23). Damit läuft weiterhin eine erhebliche Anzahl Beschäftigte Gefahr, sich beim Heben und Tragen von Gewichten zu verletzen oder am Muskel-Skelett-System zu erkranken.

Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sind deshalb sowohl aus Sicht der persönlichen Gesundheit von Arbeitnehmern als auch aus Sicht der Unternehmen geboten. Mit den richtigen Abläufen und Hilfsmitteln am Arbeitsplatz können tausende Menschen ihre Arbeitskraft langfristig erhalten. Produktions-, Logistik- und Handelsunternehmen sparen mit geeigneten Investitionen in die Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen Kosten für erkrankte Mitarbeiter. Gleichzeitig erhöhen sie ihre Kapazität in der Fertigung und bei der Abwicklung von Dienstleistungen.

Hovmand entwickelt seit fast 50 Jahren Lösungen im Bereich der Handhabungstechnik, um Menschen ihre Arbeit zu erleichtern und Prozesse in Unternehmen effektiver zu machen. Hebelifte und Hebezeuge leisten in Industrie, Transport und Handwerk täglich einen wichtigen Beitrag zur Entlastung körperlicher Arbeit. Sprechen Sie uns an, um den sinnvollen Einsatz unserer Handhabungstechnik in Ihrem Unternehmen zu besprechen.

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